Behandlung

Behandlungszeitpunkt und -dauer

Der richtige Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung und deren Dauer kann sehr unterschiedlich sein und hängt von der Art der Zahnfehlstellung ab. Bei Unsicherheit hinsichtlich des Zeitpunktes sollten Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Frühbehandlung: Bei bestimmten Zahn- und Kieferfehlstellungen kann es erforderlich sein, schon im Alter von 4-6 Jahren mit der Behandlung zu beginnen. Dies gilt zum Beispiel für den sog. Kreuzbiss oder Zwangsbiss, wenn der Unterkiefer beim Zusammenbiss zur Seite oder nach vorne rutscht. Die Dauer einer Frühbehandlung beträgt in der Regel 1,5 Jahre.

Schulkinder und Jugendliche: Am häufigsten liegt hier der Behandlungsbeginn zwischen dem 9. und dem 13. Lebensjahr. In dieser Zeit lassen sich nahezu alle Zahn- und Kieferfehlstellungen behandeln – insbesondere solche, die vom Wachstum abhängig sind.
Die Dauer einer Behandlung beträgt im Allgemeinen 3 Jahre.

Erwachsene: Fast alle Zahnfehlstellungen lassen sich auch im Erwachsenenalter gut behandeln. Moderne Techniken, wie durchsichtige Zahnschienen (Invisalign® R), sind nahezu unsichtbar und beeinträchtigen die Sprache nicht. Die Dauer einer Erwachsenenbehandlung beträgt in der Regel 9 bis 15 Monate.
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Es ist nie zu spät, die eigenen Ansprüche
an die Zahngesundheit und -ästhetik zur verwirklichen

Behandlungsgeräte

Abhängig von der Art der Zahnfehlstellung und vom Alter des Patienten, können unterschiedliche Zahnspangen zur Zahnregulation verwendet werden.

Herausnehmbare Geräte: Das sind Zahnspangen (Klammer), die der Patient selber aus dem Mund nehmen kann (z.B. zum Essen und zum Zähneputzen) und die zu bestimmten Zeiten getragen werden sollten. Dazu gehören Oberkiefer- und Unterkieferspangen sowie Doppelgeräte für beide Kiefer zugleich (z.B. Aktivatoren, Bionatoren). Auch die durchsichtigen Zahnschienen (z.B. Invisalign®), die zur Zahnregulation bei Jugendlichen, vornehmlich jedoch bei Erwachsenen verwendet werden, gehören zu den herausnehmbaren Geräten.

Festsitzende Geräte: Das sind Zahnspangen, die fest an den Zähnen angebracht und vom Patienten nicht herauszunehmen sind. Sie wirken rund um die Uhr. Hierbei ist eine gute Mundhygiene besonders wichtig. Dazu gehören verschiedene Multibracketapparaturen (Multiband), bei denen Brackets zur Ausformung des Zahnbogens auf die Zähne geklebt werden. Wir verwenden auch selbstligierende Brackets für eine schonendere und schnellere Behandlung (z.B. Damon®). Auch die Quadhelix zur Erweiterung des Zahnbogens, die Pendulum-Apparatur oder der Distaljet zur Platzgewinnung sowie das Herbstscharnier oder der Jasper Jumper zur Vorentwicklung des Unterkiefers gehören zu den festsitzenden Geräten.
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Unsichtbare Zahnspangen

Die Ansprüche an die Zahngesundheit, verbunden mit geraden und schönen Zähnen einerseits und der Wunsch, ein unsichtbares kieferorthopädisches Gerät zur Zahnregulation zu tragen, steigen stetig. Die moderne Kieferorthopädie kann diesem Wunsch mit verschiedenen Zahnspangen entsprechen:

Die durchsichtige Zahnschiene: Für jeden Patienten wird eine Reihe von dünnen, durchsichtigen und flexiblen Zahnschienen hergestellt (z.B. Invisalign®), die eine Zahnbewegung verursachen können. So können durch jede Schiene die Zähne in kleinen Schritten bewegt und gerade ausgerichtet werden. Wir planen die notwendigen Zahnbewegungen, setzen die Schienen ein und führen alle erforderlichen Maßnahmen durch, die vor, während und am Ende der Behandlung erforderlich sind. Die Schienen sind im Mund fast nicht zu erkennen, haben einen hohen Tragekomfort und beeinträchtigen die Sprache nicht.

Brackets auf der Innenseite der Zähne: Bei der sog. Lingualtechnik, werden individuell angefertigte Brackets von hinten an die Zähne geklebt (z.B. Incognito®). Dadurch können alle Zahnbewegungen, die durch die „normalen“, d.h. von vorne sichtbar aufgeklebten Brackets möglich sind, auch durchgeführt und alle Zähne gerade ausgerichtet werden. Von außen ist nichts von den Lingual-Brackets zu sehen.

Durchsichtige Brackets sind hoch transparent und aus einem Monokristall gefertigt
(Ice-Brackets/Ormco®). Sie genügen hohen ästhetischen Ansprüchen.
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Die Behandlung Erwachsener

Viele erwachsene Patienten sind mit der Ästhetik ihrer Zähne unzufrieden und sorgen sich um deren Gesundheit und dauerhaften Erhalt. Einige haben vor Jahren bereits eine kieferorthopädische Behandlung erhalten, aber die Zähne haben sich danach wieder verschoben. Sie wünschen sich zur Gesunderhaltung und für ein gepflegtes Aussehen gerade Zähne, fragen sich aber, ob es bei Erwachsenen überhaupt noch möglich und sinnvoll ist, eine Zahnregulation durchzuführen.

Auffälligere Zahnspangen kommen allerdings für sie nicht in Frage. Darüber hinaus muss die Zahnregulation mit ihrem Arbeitsalltag vereinbar sein. Besonders die Sprache darf nicht beeinträchtigt werden.

Zähne können ein Leben lang bewegt und gerade und ästhetisch ausgerichtet werden. Sehr viele kieferorthopädische Patienten sind heute erwachsen. Dabei gibt es praktisch keine Altersgrenze.

Gerade Zähne sind nicht nur der Mundhygiene besser zugänglich, sondern werden auch gleichmäßiger belastet und „funktionieren“ meist besser beim Kauen. Das Karies- und Parodontitisrisiko wird reduziert. Damit sind bessere Voraussetzungen für einen dauerhaften Erhalt geschaffen.

Welche auf die besonderen Bedürfnisse von Erwachsenen abgestimmten Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Das Ziel der Behandlung bei Erwachsenen wird individuell auf ihre Wünsche abgestimmt. Dabei werden nicht immer alle Zähne bewegt, sondern nur ganz gezielt die Zähne gerade gerichtet, die für das Aussehen oder/und das Kauen besonders wichtig sind. Dies kann häufig durch kleine und schnelle Maßnahmen erreicht werden.

Bei der Erwachsenenbehandlung kommen fast immer unauffällige oder unsichtbare Zahnspangen (Verknüpfung zu diesem Abschnitt) zur Anwendung.
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Wir verschönern Ihr Lächeln im Dienste der Gesundheit

Behandlungskonzept und Spektrum

Unser Behandlungskonzept beruht auf folgenden Grundlagen:

  • international neueste wissenschaftliche Erkenntnisse durch fortlaufende Forschung und Lehre an der Universität
  • langjährige Erfahrung in der Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bei allen Zahn- und Kieferfehlstellungen
  • enge Abstimmung mit den Patientenwünschen: „Gerade Zähne, so wie ich sie will“
  • kieferorthopädische Geräte, möglichst unsichtbar und ohne Beschwerden
  • schnellere Behandlung mit weniger Behandlungsterminen
  • äußerst geringe Strahlenbelastung durch neueste Technik (Digitalröntgen)
  • Praxishygiene auf neuestem Stand
  • schnelle und individuelle Geräteanfertigung im eigenen Praxislabor
  • kurze Wartezeiten in angenehmer Atmosphäre, letztere mit Anleihen bei der jahrtausendealten Lehre von Feng Shui
  • frühzeitige Vermeidung von Zahn- und Kieferfehlstellungen und deren Verschlimmerung
  • Vermeidung von Folgeschäden (Karies, Zahnhalteapparat [Parodontitis], Kiefergelenke)
  • Vermeidung neuer Zahnfehlstellungen nach Abschluss der Behandlung
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Patienteninformationen

Beratung: Beim ersten Termin in unserer Praxis beraten wir Sie, wie wir es durch unsere langjährige universitäre Tätigkeit gewohnt sind, d.h. Sie erhalten ausführliche und fundierte Informationen zur vorliegenden Zahn- bzw. Kieferfehlstellung und zur möglichen Therapie. Meist besteht die Möglichkeit, verschiedene Therapieformen zu wählen, z.B. ästhetische, festsitzende Apparaturen mit durchsichtigen Brackets. Auch „unsichtbare“ und herausnehmbare Schienen (z.B. Invisalign®) können im bleibenden Gebiss zur Zahnregulation ausgewählt werden.

Im Anschluss an die Beratung oder bei einem weiteren Termin werden Gipsmodelle der Zähne, Fotos und digitale Röntgenbilder angefertigt. Durch das moderne digitale Röntgenverfahren wird einerseits eine gute Bildqualität erzielt, was für die genaue und sofortige Diagnose am Röntgenbild vorteilhaft ist, andererseits wird die Röntgenstrahlung deutlich reduziert. Anhand dieser Unterlagen wird ein genauer Behandlungsplan erstellt und dem Patienten bzw. seiner Krankenkasse ausgehändigt.

Nach der Kostenübernahmebestätigung beginnt die Behandlung.

Kosten: Die Kosten für eine kieferorthopädische Therapie werden von privaten Krankenkassen in der Regel übernommen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Kosten nach bestimmten Voraussetzungen.

Patienten bis zum 18. Lebensjahr: Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ab einem bestimmten Schweregrad der Zahnfehlstellung die Kosten der Behandlung. Der Versicherte hat dabei einen Eigenanteil von 20%, der ihm nach Abschluss der Behandlung von seiner Krankenkasse erstattet wird. Bestimmte Leistungen im Rahmen einer schnellen, sicheren und ästhetischen Behandlung, werden auf Wunsch individuell zusätzlich erbracht, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet und sind vom Versicherten selber zu tragen.

Patienten nach dem 18. Lebensjahr: Die kieferorthopädische Behandlung nach dem 18. Lebensjahr wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezuschusst, es sei denn, sie ist im seltenen Fall mit einer kieferverlagernden Operation verbunden.
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